GEBÜHREN

Die Vergütung der tierärztlichen Leistungen beruht auf der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

ANFAHRTKOSTEN

Die Anfahrtskosten berechnen sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Ausgangspunkt ist der Praxisstandort in Ratingen. Laut GOT fallen für eine Anfahrt mindestens 8,60 Euro an. Berechnet wird das Wegegeld von 2,30 Euro pro Doppelkilometer. In dem Zeitraum von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens, an Feiertagen und an Wochenenden werden 3,40 Euro, mindestens aber 11,40 Euro berechnet.

ZAHLUNGS­MODALITÄTEN

Ich arbeite über die Vertrauensbasis. Sie vertrauen mir Ihr Tier an, und ich vertraue Ihnen, dass Sie meine Rechnung bezahlen.
Für jegliche tierärztliche Leistungen erhalten Sie eine Rechnung per Post.

SONDERREGELUNG

Wenn aufgrund der Distanz es nicht möglich ist, das Tier im Rahmen eines Hausbesuches vorzustellen und ein nonverbales Tiergespräch und/ oder eine fernmündliche Beratung angefragt wird, so wird in diesem besonderen Falle um Vorkasse gebeten.

TERMINABSAGEN

Es wird weiterhin darum gebeten, Hausbesuche mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so entsteht nach §615 BGB eine Ausfallpauschale von 60 Euro. Bereits bezahlte Gebühren werden einbehalten.